Im September-Heft des IT-Rechts-Beraters ist ein Fachbeitrag zum KI-Verdacht im gerichtlichen Sachverständigengutachten erschienen. Er zeigt, warum die stilbasierte Detektion als Nachweis nicht trägt und der prozessual belastbare Anknüpfungspunkt in der persönlichen Leistungspflicht des § 407a Abs. 3 ZPO liegt.

