Im September-Heft des IT-Rechts-Beraters ist ein Fachbeitrag zum KI-Verdacht im gerichtlichen Sachverständigengutachten erschienen. Er zeigt, warum die stilbasierte Detektion als Nachweis nicht trägt und der prozessual belastbare Anknüpfungspunkt in der persönlichen Leistungspflicht des § 407a Abs. 3 ZPO liegt.
Leistungsnachweise für KI-Systeme: Grenzen von Benchmark-Ergebnissen und Anforderungen an ihre Belastbarkeit
KI-Benchmarks prägen Beschaffung, Konformitätsnachweise und zunehmend auch Streitfälle. Eine empirische Untersuchung im Projektrisikomanagement zeigt jedoch, dass LLM-basierte Systeme keine stabile Merkmalskonstanz aufweisen und ihre ausgegebene Konfidenz kein verlässlicher Indikator der tatsächlichen Verlässlichkeit ist. Der Beitrag leitet daraus Anforderungen an belastbare Leistungsnachweise ab.

